Halteverbotszone in Heilbronn
- Die Stadt bietet für Umzüge einen digitalen „Antrag zur Aufstellung von Haltverbotsschildern zur Freihaltung einer Parkfläche“ an.
- Für den Antrag brauchen Sie ein Konto bei service-bw, dem Serviceportal des Landes.
- Liegt die Adresse nicht in Heilbronn selbst, ist die Straßenverkehrsbehörde der jeweiligen Gemeinde oder das Landratsamt zuständig.
Das übernehmen wir: Antrag bei der zuständigen Stelle, Schilder und Aufstellen, an der alten und der neuen Adresse. Die Gebühr ist im Preis enthalten; die Fristen klären wir bei der Planung mit Ihnen, und bei Adressen im Landkreis auch, welche Behörde zuständig ist.
Bei uns inklusive: Antrag, Gebühr der Stadt und Aufstellen der Schilder.
Quelle: Stadt Heilbronn: Formulare Straßenwesen , abgerufen am 12.10.2026